3. März 2009
 
    SAZ-Verwaltungsrat: Kandidat unbekannt, Wähler auch
 

    So wird es sein, wenn die geplante Satzungsänderung von der Mitgliederversammlung beschlossen wird: Der Verwaltungsrat soll nicht mehr - wie bisher - vom durch die Mitglieder gewählten Vorstand berufen werden, sondern sich automatisch aus den Vorsitzenden der AGs und AKs zusammensetzen. Wer diese sind bzw. wer sie wählt, ist gegenwärtig zum großen Teil noch offen.


    Interessant ist die geplante Satzungsänderung insbesondere hinsichtlich der in der Satzung festgelegten Aufgaben des Verwaltungsrates:

      § 13 Zuständigkeit des Verwaltungsrates

      Der Verwaltungsrat hat über wichtige Vereinsangelegenheiten zu beraten und beschließen, insbesondere ist er für folgende Aufgaben zuständig:

      • Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von 1.250 Euro bis 2.500 Euro.
      • Beschlussfassung über die Streichung und den Ausschluss von Mitgliedern
      • Beschlussfassung in sonstigen Angelegenheiten, die vom Vorstand vorgelegt wurden.
      • Beschlussfassung bei Ablehnung eines Antrages auf Aufnahme eines Vereinsmitgliedes.

    Punkt 1 ist besonders interessant in Zusammenhang mit der dubiosen Ausschreibung hinsichtlich der Üersetzung der SAZ-News.
    Punkt 2 eröffnet vielleicht neue Lösungsmöglichkeiten für das Problem der Kritik an der offiziellen SAZ-Politik und dem Führungsstil der SAZ-Funktionäre.


    Von dem, was geändert werden soll zitiere ich hier nur das Wesentliche (zumindest die meisten Mitglieder sollten den Antrag in ausführlicher Form erhalten haben):

      Alt:

        § 12 Verwaltungsrat 1. Der Verwaltungsrat besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes und dem Beirat. Der Beirat besteht aus vier Mitgliedern. Der Beirat wird vom Vorstand berufen. ...

      Neu:

        § 12 Verwaltungsrat 1. Der Verwaltungsrat besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes und den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften und der Arbeitskreise. Diese werden von den Mitgliedern der entsprechenden AGs und AKs bestimmt. ...

      Gemeint sind AG Vertrag, AG Öffentlichkeitsarbeit, AK Medienpreis und AG Kulturrat (in Gründung).

    • Vorsitzende der AG Vertrag ist meines Wissens Stefanie Rohner.
    • Vorsitzender des AK Medienpreises ist Jürgen P.K. Grunau.
    • Darüber, wer Vorsitzender der AG Öffentlichkeitsarbeit ist, gibt es seit zwei Jahren einen Disput zwischen Andrea und mir. Bei Gründung hatte Andrea und Anja Wrede den Vorsitz gemeinsam übernommen, dies mit einem 'negativen Kompetenzkonflikt' begründet. Andrea bestreitet, Vorsitzende (gewesen?) zu sein, obwohl die Übernahme des Amtes schriftlich (Email) belegt ist. Beide hatten baldige interne Wahlen versprochen, die es aber während der knapp einjährigen Zeit meiner Mitgliedschaft in dieser AG nicht gab.
    • Die AG Kulturrat gibt es noch nicht.


    Über die Mitgliedschaften in den AGs und AKs wird es möglich sein, den Vorstand bei Finanzfragen und Mitgliederausschlüssen zu überstimmen. Auf meinen Einwand, dass die Vorsitzenden der AGs und AKs nicht demokratisch gewählt werden, wurden mir ziemlich einmütig entgegnet, dass dieses Verfahren sehr wohl demokratisch sei, da jedes Vereinsmitglied auch Mitglied in jeder Arbeitsgruppe werden kann.

    Da muss man also, wenn man sein demokratisches Recht wahrnehmen und Funktionsträger wählen möchte, in sämtlichen Arbeitsgruppen Mitglied werden. Ob es Sinn der Arbeitsgruppen ist, dass sämtliche 400 Mitglieder in jeder AG und jedem AK Mitglied sind, nur um ein Wahlrecht wahrzunehmen, überlasse ich mal dem gesunden Menschenverstand des Lesers (zumindest sofern er nicht SAZ-Mitglied ist).



    Natürlich will ich euch auch nicht die Argumente verschweigen, die für die Satzungsänderung ins Feld geführt wurden. Im Änderungsantrag heisst es:

      "Vorteile der Änderung: Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organen der SAZ wären unmittelbarer. Ein zügiger Informationsaustausch wäre gegeben."

    Nun, der Informationsaustausch funktioniert noch nicht einmal innerhalb des Vorstands. Zweimal schon hat der Schatzmeister "Vorstandsbeschlüsse" gefällt, ohne die anderen Vorstandsmitglieder auch nur zu informieren. Im Internetzeitalter sollte es möglich sein, eine sinnvolle Informationsstruktur unter Zuhilfenahme von Email, Newsletter und Internetforum aufzubauen. Transparenz gegenüber den einzelnen Mitgliedern der Arbeitsgruppen und den Vereinsmitgliedern fordere ich seit Jahren.


    Ein zweites Argument wurde auf der MV genannt: Es sei jedes Jahr schwierig, Mitglieder zu finden, die bereit sind, im Verwaltungsrat mitzuarbeiten. Diesem Problem dadurch zu begegnen, dass man den Kreis der in Frage kommenden Personen von 400 auf 4 zu beschränken, die man zwangsweise verpflichtet, dürfte nicht zielführend sein. Diskutiert wurde dann noch, ob die Position auch abgelehnt werden kann.

    Ein Mitglied machte den interessanten Kompromissvorschlag: man wolle es dem neuen Vorstand weiterhin überlassen, sich die Verwaltungsratsmitglieder selbst auszusuchen, ihnen aber die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen empfehlen. Als ich diesem Vorschlag bereitwillig zustimmte, zog die Person ihn aber sogleich wieder zurück.

 
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