3. März 2009
 
    Die SAZ stellt Blog zum Urheberrecht ein - angeblich aus Kostengründen
 

    Ganz plötzlich und ohne die Autoren der Beiträge zu informieren, stellte die SAZ im November 2008 ihren erst wenige Monate alten Blog zum Thema Urheberrecht für Spiele ein. Der 2.Vorsitzende Reiner Stockhausen teilte - erst auf mehrfaches Nachfragen - mit, der Betrieb dieses Blogs sei zu teuer.

    Den Blog hatte die SAZ erst im Juli 2008 eingerichtet und in ihrer Presseerklärung großspurig verkündet:

      "Die Spieleautorenzunft e.V. (SAZ) als internationale Vertretung der Spieleautoren hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, das Thema Urheberrecht für Spiele in einer breiten Diskussion anzugehen und eigens zu diesem Zweck unter www.spielblog.com einen Blog gestartet, auf dem in regelmäßigen Abständen Beiträge verschiedenster Persönlichkeiten aus der Spielewelt zum aktuellen Thema veröffentlicht werden. Natürlich ist alles diskutabel und deshalb sind Kommentare zu den einzelnen Beiträgen ausdrücklich erwünscht."

    ( Quelle: SAZ-Pressemitteilung:
    http://www.s-a-z.de/presse/SAZ_PI_08-07-2008.pdf und
    http://www.spielbox.de/pdf/SAZ_PI_0807-1.pdf)


    Der Blog startete mit inhaltlich interessanten Beiträgen:

    • Wolfgang Kramer: Das Wesen des Spiels verkannt;
    • Stellungnahme des SAZ-Verwaltungsrates: Das Urheberrecht gilt auch für Spiele;
    • Günter Cornett: Fabelhaftes Urheberrecht (jetzt auf www.reich-der-spiele.com/ veröffentlicht).
    • Es folgten lesenswerte Kommentare von Andreas Förster und Peer Sylvester

    (Siehe auch Artikel vom 10. Aug. 08: Zum Urteil Knizia ./. Humboldt )

    Die Einrichtung war offensichtlich eine Reaktion auf Peer Sylvesters viel beachteten Artikel (Un)geschützte Ideen in seinem Blog auf www.spielbar.com . An diesem entzündete sich eine inhaltlich interessante Diskussion, an der sich u.a. auch Eckhard Schwettmann, GF des Humboldt Verlages beteiligte und sich bereitwillig der Kritik stellte.

    Da wollte die SAZ offenbar nicht zurückstehen. Peinlich war es allerdings, dass die SAZ innerhalb einer Woche zwei inhaltlich gegensätzliche Stellungnahmen veröffentlichte (beide gemeinsam unterzeichnet von Vorstand und Verwaltungsrat). Während es im Blog-Beitrag heißt:

      "Das Urheberrecht umfasst ... auch das Spiel in seinem Spielablauf, also der Summe aller Spielmechanismen, ohne dass es auf das häufig beliebige Thema oder die Grafik ankommt. Das LG Mannheim hat diesen konkretisierten Spielablauf mit einer abstrakten, noch nicht konkretisierten Idee verwechselt ..."

    vertreten die Gremien bzw. deren Sprecher in der Pressemitteilung die Ansicht, dass die Verlage juristisch gesehen nicht verpflichtet seien, die Nutzungsrechte der Autoren anzuerkennen, dies freiwillig aus einem 'Ehrencodex' heraus tun.

    Reiner Stockhausen bestreitet einen inhaltlichen Widerspruch zwischen beiden Erklärungen in seinem Kommentar auf www.spielbar.com. Mit der Schließung des Blogs und der Entfernung der ersten Stellungnahme bleibt die SAZ nun inhaltlich bei der höchst zweifelhaften Einschätzung, dass Spiele urheberrechtlich nicht geschützt sein.

    Reiner Stockhausens heuchlerisches Kosten-'Argument' wird vollends zur Farce, wenn man sieht, wie die SAZ an anderer Stelle das Geld zum Fenster herauswerfen will.


    Siehe auch: SAZ-Doku:
    Pressemitteilung + Stellungnahme des Verwaltungsrates

 
Home     Sitemap     Kontakt     Em@il